Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frico GmbH für Warenlieferungen an Unternehmer

1.Allgemeine Bestimmungen

Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend. Diese haben vorzugsweise schriftlich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie anschließend von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Zeichnungen, Angebote oder Muster sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Teillieferungen zulässig.

Für die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich unsere AGB´s. Die bloße Übersendung der AGB´s und die Annahme der Bestellung bedeuten kein Anerkenntnis der AGB´s des Käufers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Bestelleingangs.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug frei unserer Zahlstelle fällig. Der Käufer kann mit Forderungen uns gegenüber nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller ist bis auf Widerruf ermächtigt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern und / oder weiterzu- verarbeiten. Für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Im Falle der Weiterverarbeitung räumt der Besteller uns anteiliges Miteigentum an der neuen Sache ein.

Sofern Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstige Verfügungen beim Besteller anstehen, muss dieser auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich darüber benachrichtigen.

4. Fristen für Lieferungen, Verzug und Vertragsrücktritt

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine setzen voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind. Wir bestätigen generell keine Fixtermine.

Für von uns nicht bestätigte Tag- und Uhrzeitvorgaben bezüglich der Anlieferung übernehmen wir hinsichtlich möglicher Folgekosten keine Haftung, auch wenn wir frei liefern.

Sollten kundenspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Anlieferung (beispielsweise Durchfahrtshöhen, Hindernisse im Baustellenbereich, Sperrungen, Sondergenehmigungen, Halteverbote usw.) bestehen, müssen diese vom Käufer vorher mitgeteilt werden, andernfalls entfällt unsererseits jegliche Haftung.

Für Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, ist eine Haf- tung ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den vereinbarten Abnahmezeitraum um mehr als 90 Tage in die Zukunft verschiebt oder der Käufer bzw. eines seiner verbundenen Unternehmen mit bereits gestellten Rechnungen mit mehr als 60 Tagen in Verzug ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 10 % des Kaufpreises. Dieser Schadenersatz kann höher oder niedriger ausfallen bzw. entfallen, wenn wir nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist oder der Käufer den Nachweis führt, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Ware an den Frachtführer (Spediteur, Paketdienst, Post oder Kurierfahrer) übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Transportmitteln des Lieferers erfolgt.

6. Warenannahme

Der Käufer darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel (z. B. fehlende oder falsche Beschriftung, Schäden an der Verpackung) nichtverweigern. Die Ware ist nach Erhalt durch den Käufer auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Bestelldaten und Mängel hin zu prüfen. Des weiteren gelten die Regelungen der §§ 377,379 HGB.

7. Sachmängel / Rechtsmängel

Für die Angaben in der Bestellung und die Auswahl der bestellten Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck ist ausschließlich der Käufer selbst voll verantwortlich.

Wir haften für Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach § 13 Absatz 4 Ziffer 1, 2 VOB / B, sie beginnt mit unserer Lieferung. Diese verlängerte Verjährungsfrist besteht jedoch nur, wenn die Montage des betroffenen Produktes durch uns oder eine Fachfirma vorgenommen wird. Gewährleistungsansprüche werden bei wartungspflichtigen Geräten nur anerkannt, soweit eine Wartung vorschriftsmäßig durchgeführt wurde und nachgewiesen wird. Mängelansprüche bei Verschleißteilen verjähren in 6 Monaten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung einer ganzen Lieferung.

Bei Vorliegen eines Sachmangels ist uns innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Dabei haben wir die Wahl, ob wir eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vornehmen.

Schlägt der 2. Versuch der Mängelbeseitigung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen. Führt das gelieferte Produkt zu einer Verletzung von gewerblichen Schutz- rechten oder Urheberrechten im Inland, so werden wir auf unsere Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder das Produkt in einer für den Käufer zumutbaren Weise so modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.

8. Anwendungstechnische Beratung, Produktverwendung

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegt aus- schließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine von uns erfolgte an- wendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren.

9. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, sofern wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben. Ein möglicher Schadensersatzanspruch des Käufers ist jedoch maximal auf den Wert derjenigen Teile beschränkt, deren Lieferung auch nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht möglich war.

Diese Beschränkung gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegeben ist. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

Sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Haftungsausschluss dem Grunde oder der Höhe nach nicht zulässig ist.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung sonstiger Vertragspflichten ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, von den Vertragspflichten inhaltlich bestimmten, vorherseh-baren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweis- last zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Datenschutzklausel

Gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Artikel 13 informieren wir Sie wie folgt über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-DSGVO auf der Basis des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erhebt die Frico GmbH mit Sitz von:

  • Finanzverwaltung: in 97944 Boxberg, Seehöfer Straße 45

  • Vertriebl: in 74677 Dörzbach, Hesslachshof 14/3 folgende personenbezogenen Daten zur:

  • Erfüllung von Vertragsleistungen

  • Ermittlung des Kreditlimits durch unseren Warenkreditversicherer

  • Abfrage des kreditierbaren Rahmens bei Finanzauskunfteien

  • Zahlungsabwicklung

  • Lieferung vertraglich bestellter Produkte und Leistungen

  • Übermittlung Ihrer Adresse sowie Kontaktdaten an Logistikunternehmen für die Anlieferung der Waren

  • Übermittlung Ihrer Daten an unsere internen sowie externen Servicetechniker zur Durchführung von Dienstleistungen

  • Eingabe Ihrer Daten in das CRM-System der Systemair-Unternehmensgruppe zur Angebotserstellung, Vorbereitung und Planung der Einsätze unserer Servicetechniker, Ersatzteileverkauf oder zur weiteren individuellen Kundenbetreuung

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft, wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile des Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.

14. Verschiedenes

Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Bestellung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und im Rahmen des Frico-CRM zu nutzen.